Hat das Gehör aufgrund des Lärms in der Werkshalle nachgelassen? Sind die Hände so trocken und spröde, weil man acht Stunden am Tag im Feuchtbereich arbeitet? Haben Schwäche und Unwohlsein mit der letzten Dienstreise ins Ausland zu tun? In vielen tausend Fällen pro Jahr haben Arbeitnehmer den Verdacht, im Beruf und durch dessen Bedingungen erkrankt zu sein. Nur was ist im Fall der Fälle zu tun, wie lässt sich eine Berufskrankheit nachweisen und welche Hilfe können Betroffene erwarten? Die Experten der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) haben die wichtigsten Tipps und Empfehlungen zusammengefasst.
Zuerst zum Betriebsarzt:
Beim Verdacht einer Berufserkrankung sollte der erste Weg zum Betriebsarzt des Unternehmens führen. Er kann Symptome abklären und eine erste Einschätzung treffen. Ist er der Meinung, dass es sich um eine Berufskrankheit handeln könnte, wird er eine Meldung, die sogenannte BK-Verdachtsanzeige an die Berufsgenossenschaft abgeben. Ebenso können sich Erkrankte selbst formlos an ihre Berufsgenossenschaft wenden. Ausführliche Informationen gibt zudem das Erklärvideo "Die Berufskrankheit - was ist das?" unter www.bgetem.de.
Prüfung durch die Berufsgenossenschaft:
Die Fachleute setzen sich mit dem Betroffenen in Verbindung, prüfen dessen Krankengeschichte und die Bedingungen am Arbeitsplatz. Oft wird zusätzlich ein fachärztliches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Nachweis einer Berufskrankheit kann oft mehrere Monate in Anspruch nehmen. Gezielte Hilfe: Liegt tatsächlich ein bestätigter Fall vor, ist es das Ziel, die Krankheit zu heilen oder zumindest zu lindern. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet dazu eine breite Palette von Leistungen, von der medizinischen Versorgung bis hin zur beruflichen Reintegration. Hat die Erkrankung eine körperliche Beeinträchtigung zur Folge, können die Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente erhalten.
Am besten rechtzeitig vorbeugen:
Damit es gar nicht erst zu Erkrankungen kommt, zählen Vorbeugung und Aufklärung über einen geeigneten Arbeitsschutz zu den wichtigsten Aufgaben der Berufsgenossenschaft. So sollte etwa ein Gehörschutz unter Arbeitsbedingungen wie in einer lauten Produktionshalle selbstverständlich sein. Der Arbeitgeber sollte nicht nur die Schutzausstattung zur Verfügung stellen – sondern konsequent darauf achten, dass die Mitarbeiter diese auch nutzen.